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Rechtliche Auswirkungen einer Scheidung
- Die Ehescheidung ist die endgültige Auflösung der Ehe.
- Bei der Scheidung wird das Paar güterrechtlich auseinandergesetzt, d.h.das Vermögen wird je nach Güterstand verteilt.
- Es wird über Unterhaltszahlungen (Alimente für Kinder und für Ehegatten entschieden.
- Für gemeinsame Kinder wird über Sorgerecht und Besuchsrecht entschieden.
Scheidungsvereinbarung (Scheidungskonvention)
Hat das Gericht eine Scheidungsvereinbarung einmal genehmigt, ist es ausserordentlich schwierig, darauf zurückzukommen. Die Scheidungsvereinbarung regelt:
- Kinderbelange, Elternrechte und -pflichten wie Sorgerecht, Besuchsrecht, Kinder- Alimente
- Vermögensrechtliche Vereinbarungen unter den Ehegatten wie güterrechtliche Auseinandersetzung und nachehelicher Unterhalt.
Wichtige Aspekte für binationale Paare
Durch das am 1.1.2008 in Kraft gesetzte Ausländergesetz wurden die Bedingungen für eine Aufenthaltsbewilligung über die Scheidung hinaus neu geregelt:
Nach Auflösung der Ehe besteht der Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung weiter, wenn die Ehe mindestens drei Jahre gedauert hat, der Wohnsitz in der Schweiz war und eine erfolgreiche Integration besteht, oder wenn wichtige persönliche Gründe einen weiteren Aufenthalt in der Schweiz erforderlich machen (Art. 50 AuG) und vgl. Abschnitt Trennung oben.
Die Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung kann verweigert werden, wenn Rechtsmissbrauch vorliegt (Art. 51 AuG). Z.B. Scheinehe, Festhalten an einer Ehe, die effektiv nicht mehr besteht.
Nicht betroffen von dieser Neuregelung sind EU/EFTA-Bürger/-innen.
Für die eingetragene Partnerschaft gelten diese Bestimmungen sinngemäss.
Den Volltext des neuen Ausländergesetzes finden Sie in pdf Format auf www.bfm.admin.ch.
Die Frage, wo ein geschiedenes binationales Paar Wohnsitz nimmt, wirkt sich direkt auf die Regelungen betreffend gemeinsame Kinder aus. Ein gemeinsames Sorgerecht beispielsweise ist über grosse Distanzen nicht durchführbar. Auch das Besuchsrecht für den nicht sorgeberechtigten Elternteil muss den räumlichen Gegebenheiten angepasst werden.
Wenn für gemeinsame Kinder Unterhaltszahlungen fällig werden und ein Elternteil im Ausland lebt, gibt es die Möglichkeit des internationalen Alimenteninkassos, abhängig davon, ob der betroffene Staat die internationalen Abkommen unterzeichnet hat. Informationen erhalten Sie beim Internationalen Sozialdienst oder unter www.ofj.admin.ch.
Literaturhinweise
Trachsel, Daniel "Trennung - von der Krise zur Lösung. Kinder, Rechtliches, Finanzen."
2008, ISBN 978-3-85569-390-0
Trachsel, Daniel "Scheidung."
13. aktualisierte Auflage 2009, ISBN 978-3-85569-417-4
Weiterführende Informationen
Wenn Sie zu Trennung oder Scheidung offene Fragen haben, können Sie an das für Sie zuständige Zivilgericht gelangen, wo Sie die nötigen Informationen erhalten werden. Die Adressen finden Sie im Telefonbuch Ihres Wohnkantons. Ausserdem können Sie sich für eine persönliche Beratung jederzeit an die Beratungsstellen des Verbundes wenden.
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